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Reduzierung der Müllgebühren für Betriebe im Jahr 2021

Für Betriebe, welche durch den COVID-19 Notstand von obligatorischen Schließungen oder von Einschränkungen in der Ausübung ihrer Tätigkeit betroffen waren, wird eine Reduzierung der Müllgebühren im Jahr 2021 gewährt.
Jeder Gemeinde steht für diese Tarifreduzierung ein Betrag zur Verfügung. Die Mittel werden abhängig von der Anzahl der korrekten Anträge und der Höhe des jeweiligen Umsatzrückgangs an die Antragsteller gewährt. Die Reduzierung wird auf die Grundgebühren sowie auf den Betrag der Mindestmenge angewandt.

Reduzierungen sind für alle gewerblichen Tätigkeiten vorgesehen (Handels- und Handwerksbetriebe, Büros, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, Industriebetriebe sowie Betriebe der Unterhaltungsbranche).

Voraussetzung für die Gewährung der Reduzierung ist ein nachgewiesener Gesamtumsatzrückgang von mindestens 30% im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 31.03.2021 im Vergleich zum Zeitraum vom 01.04.2019 bis 31.03.2020.
Weiters darf der Antragsteller gegenüber der Gemeinde zum Zeitpunkt der Behandlung des Antrages keine offenen Außenstände in jeglicher Form aufweisen.

Das Antragsformular ist auf der Website der Gemeinden abrufbar. Der Antrag muss digital unterzeichnet sein oder dem unterschriebenen Antrag muss die Fotokopie eines gültigen Ausweises des Antragstellenden/der Antragstellenden beigelegt werden.

Die Anträge sind innerhalb 30. September 2021 an die Abteilung Steuern und Gebühren über die zertifizierte E-Mail Adresse (PEC) an die jeweilige Gemeinde zu übermitteln.

Montag, 09.08.2021
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