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Befreiung RAI-Gebühr 2021 für Beherbergungsbetriebe

Zur Unterstützung der Unternehmen wurde das Gesetz Nr. 69 vom 21. Mai 2021 verabschiedet, das insbesondere die vollständige Befreiung von der Zahlung der Rundfunk- und Fernsehsondergebühren für Beherbergungsbetriebe sowie Betriebe für die Verabreichung und den Konsum von Getränken in öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Räumlichkeiten vorsieht.
Die fälschlicherweise bereits getätigte Zahlung kann in Form eines Steuerguthabens zurückgefordert werden.

Die Befreiung steht allen Beherbergungsbetrieben, in welcher Form auch immer, (Hotels, Agrotourismus, B&B usw.) und Gastronomie (Restaurants, Bars, Pubs usw.) zu.
Um die Befreiung in Anspruch zu nehmen, müssen die Betriebe einen Fragebogen, welchen sie über die PEC-Adresse seitens der RAI erhalten haben, übermitteln.
Nach erfolgreicher Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens, erhält der Betrieb von der Rai die Bestätigung zur Befreiung zugesandt, bzw. bei bereits durchgeführter Einzahlung für 2021 werden die Informationen zur Rückerstattung übermittelt.
Der ausgefüllte Fragebogen muss zusammen mit der Zahlungsbestätigung der RAI-Gebühren an folgende PEC-Adresse übermittelt werden: canonispeciali.bz@postacertificata.rai.it
Gern sind wir Ihnen beim Ausfüllen des Fragebogens behilflich.

Freitag, 05.11.2021
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