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Bonus Vacanze – Verlängerte Anwendung bis 31. Dezember 2021

Durch die Umwandlung des Dekretes „Milleproroghe" in ein Gesetz wurde die Inanspruchnahme des Bonus Vacanze bis zum 31.12.2021 verlängert. Ursprünglich konnte das Urlaubsgelt bis zum 30. Juni 2021 beansprucht werden.

Familien mit einem ISEE-Einkommen unter 40.000,00 € konnten den Urlaubsbonus zwischen dem 01. Juli und 31. Dezember beantragen. Dieser kann nunmehr bis zum Ende dieses Jahres unter denselben Bedingungen bei touristischen Betrieben eingelöst werden, sofern der Antrag fristgereicht eingereicht wurde. Der Antrag kann allerdings nur einmal in Anspruch genommen werden.

Für touristische Betriebe bedeutet dies, dass der Bonus für Buchungen bis zum 31.12.2021 angenommen werden kann. Die Prozedur zur Bestätigung des Bonus bleibt unverändert. Diese wird, wie bisher, über das Portal Fisconline der Agentur der Einnahmen abgewickelt.

Sollte eine Privatperson den Bonus Vacanze zu Unrecht genossen haben, besteht die Möglichkeit, die beanspruchten 80 % des Urlaubsgeldes ohne Strafen und Zinsen über die Steuererklärung zurückzuzahlen.

Mittwoch, 24.02.2021
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