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Verlängerung diverse Abschreibungen bis zum 31.12.2021

Im Programm für das Haushaltsgesetz ist eine Verlängerung der diversen Abschreibungen bis zum 31.12.2021 vorgesehen.

Konkret werden folgende Absetzbeträge verlängert:

- Fassadenbonus von 90%: Der Bonus gilt für Maler- und Verputzarbeiten, sowie Reparaturarbeiten eines Balkons an der sichtbaren Aussenfassade eines Gebäudes, in den Zonen A oder B laut Bauleitplan. Der Bonus gilt für Privatpersonen, sowie Unternehmen und beträgt 90% der Ausgaben ohne Obergrenze.

- Wiedergewinnungsarbeiten von 50%: Der Bonus gilt für außerordentliche Instandhaltungsarbeiten, Sanierungen und bauliche Umgestaltungen. Die Obergrenze beträgt 96.000 € pro Baueinheit, die Aufteilung erfolgt auf 10 Jahre.

- Möbelbonus von 50%: Werden in der betreffenden Einheit Wiedergewinnungsarbeiten durchgeführt, kann der Möbelbonus für den Kauf von Möbeln und Elektrogeräten von 50%, für Ausgaben bis zu max. 10.000 €, genutzt werden.

- Energetische Sanierung von 65%: Auch der Absetzbetrag von 65% wird um ein Jahr verlängert - für einige Eingriffe (Austausch von Fenstern, Installation von Sonnenschutz, Austausch der Heizanlage) beträgt der Absetzbetrag jedoch 50%.

- "bonus verde" von 36%: Der Bonus beträgt 36% der getätigten Ausgaben bis zu einem max. Betrag von 5.000 €. Der Bonus gilt für außerordentliche Instandhalungen in Gärten (Installation von Bewässerungen, Errichtung von Brunnen, umfassende Umgestaltung der Grünanlage, ect.). 

Dienstag, 20.10.2020
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