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Nachverfolgbare Zahlungsmittel als Voraussetzung zur Steuerabschreibung

Bar bezahlte Spesen können bei der Steuererklärung nicht mehr abgesetzt werden!

Private Spesen (Unfallversicherungen, Arztspesen, Beerdigungsspesen, Spesen für Kindergarten usw.), welche bei der Steuererklärung abschreibbar sind, können nur noch abgesetzt werden, sofern die Zahlung nachverfolgbar ist (Bancomat, Kreditkarte oder Überweisung).

Es gibt nur zwei Ausnahmen, die weiterhin auch in Bar angenommen werden können, das sind Medikamente in der Apotheke und Tickets in öffentlichen Krankenhäusern.
Wir raten deshalb unseren Kunden, alle Spesen, welche sie bei der Steuererklärung absetzen möchten, mit Bancomat oder per Überweisung zu bezahlen und die Zahlungsbestätigung der Rechnung beizulegen!

Mittwoch, 22.01.2020
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