Datenverarbeitung Steger KG
Öffnungszeiten

E-Autos: Bis zu 10.000 Euro Förderung

Für den Kauf von Elektrofahrzeugen hat die Landesregierung die Förderkriterien so angepasst, dass die Landeszuschüsse mit jenen des Staats kombiniert werden können. Käufer von E-Autos können damit zukünftig Förderungen bis zu 10.000 Euro erhalten.

Aktuell erhält man in Südtirol für den Ankauf eines Elektrofahrzeuges für private oder betriebliche Zwecke einen Preisnachlass von Euro 4.000, und zwar Euro 2.000 Landesbeitrag plus Euro 2.000 Preisnachlass des Händlers. Zusätzlich kann nun auch die staatliche Förderung für E-Autos, sog. Ecobonus, in Anspruch genommen werden, welche bis zu Euro 6.000 beträgt. Zusammen mit der Landesförderung kann damit insgesamt bis zu Euro 10.000 gespart werden. Auch Unternehmen können die Zuschüsse von Land und Staat kombiniert nutzen.
Die staatliche Förderung umfasst:

1. Preisnachlass beim Kauf von E-Autos:
Zwischen 1. März 2019 und 31. Dezember 2021 steht dem Käufer beim Kauf eines neuen E-Fahrzeugs der Klasse M1 ein Preisnachlass von bis zu Euro 6.000 zu. Die Anschaffungskosten dürfen maximal Euro 50.000 (ohne MwSt.) betragen. Die Höhe des Preisnachlasses orientiert sich am Co2-Ausstoß. Wird ein Auto der Euro-Normen 1,2,3,4 zur Verschrottung eingetauscht, fällt der Preisnachlass höher aus. Der Preisnachlass wird auch bei Leasing gewährt.

Emissioni CO2                              Mit Verschrottung                      Ohne Verschrottung
von 0 bis 20 g/km (E-Auto)                   4.000 €                                         6.000 €
von 21 bis 70 g/km (Hybrid)                  1.500 €                                         2.500 €

Den Preisnachlass erhält man direkt beim Händler, welcher dem Händler vom Autohersteller rückerstattet wird. Der Autohersteller selbst, kann den Betrag als Steuerguthaben mit F24 verrechnen.

2. Steuerabzug für Ladestationen:
Die Kosten für den Kauf und die Installation einer Ladestation zwischen 1. März 2019 und 31. Dezember 2021 können bis zu 50% bei einem Maximalwert von Euro 3.000 auf 10 Jahre verteilt von der Steuer in Abzug gebracht werden.
Der Steuerabzug steht sowohl Privatpersonen als auch Betrieben und Kondominien zu.

3. Umweltsteuer für Fahrzeuge mit hohem CO2-Aussoß:
Benzin- und Dieselfahrzeuge mit einem hohen Emissionsausstoß müssen von nun an bei der Registrierung einmalig eine Umweltsteuer bezahlen. Die Steuer fällt ab einem Ausstoß von 161 g/km an und beträgt zwischen Euro 1.100 und 2.500.

 

 

Donnerstag, 23.05.2019
© Datenverarbeitung Steger KG   |  MwSt.-Nr. IT02612070215   |  Impressum   |  Datenschutz   |  Cookies   |  Sitemap
powered by webEdition CMS