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Erhöhung Bargeldschwelle für Bürger aus der EU und dem EU-Ausland

In Italien sind Bargeldzahlung nur bis zur Höhe von Euro 2.999,99 erlaubt. Für spezifische Einkäufe (Hotel, Restaurant, Bekleidung-, Schmuckgeschäft, Reisebüro usw.) von Privatpersonen aus dem EU-Ausland gilt eine höhere Schwelle von Euro 10.000.

Das Haushaltsgesetz 2019 hat das Limit für Barzahlungen auf Euro 15.000 erhöht und die Anwendung auf alle Bürger aus der EU und dem EU-Ausland ausgedehnt.
Folgende Formalitäten müssen eingehalten werden:
1. vorherige telematische Meldung an die Agentur der Einnahmen;
2. Kopie vom Reisepass und Ersatzerklärung über den Wohnsitz des Kunden;
3. das erhaltene Bargeld muss innerhalb des darauffolgenden Werktages bei der Bank eingelegt werden; dabei ist der Bank eine Kopie der telematischen Meldung auszuhändigen.

Die Bargeldschwelle für Bürger aus Italien bleibt unverändert bei Euro 2.999,99.
Bargeldzahlungen größer oder gleich Euro 15.000 sind verboten!

Donnerstag, 07.03.2019
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