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Öffentliche Verkehrsmittel: Abos steuerlich absetzbar

Abos zur Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel können von der Steuer abgesetzt werden.

Ab 1. Jänner 2018 können Ausgaben für Abonnements des öffentlichen Nahverkehrs von der Einkommenssteuer (IRPEF) abgezogen werden und zwar im Ausmaß von 19% auf einen jährlichen maximalen Gesamtbetrag von 250 Euro.

Der Steuerabzug steht den Nutzern des Südtirol Pass, EuregioFamilyPass, Abo+ und Südtirol Pass 65+ zu.

Auch die Beträge oder Abo-Jahrespauschalen für zu Lasten lebende Familienmitglieder können abgezogen werden. Dabei darf der Maximalbetrag von 250 Euro nicht überschritten werden.

Ab 2019 wird es für alle Nutzer möglich sein, eine Auflistung der im Vorjahr getätigten Ausgaben für die Abos online herunter zu laden. Dies gilt sowohl für die aufladbaren Karten (Prepaid-Karten) als auch für die Südtirol Pässe und Abos, die direkt über das Bankkonto abgebucht werden.

Donnerstag, 24.01.2019
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