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Voraussichtliche Verlängerung Sonderabschreibung

Mit dem Stabilitätsgesetz 2017 soll laut Auskunft des Ministerpräsidenten die Sonderabschreibung von 40% auch für das Jahr 2017 gelten. Derzeit gilt jene noch bis zum 31. Dezember 2016. Die Sonderabschreibung betrifft den Ankauf neuer Anlagegüter, für welche aus steuerlicher Sicht die Anschaffungskosten um 40% erhöht werden. Somit wird die Abschreibung auf 140% der Anschaffungskosten berechnet. Die Sonderabschreibung gilt nicht für Immobilen und nicht für immaterielle Anlagegüter, wie z. B. Software.

Wir werden Sie nochmals informieren, sollte die Sonderabschreibung definitiv verlängert werden.

Montag, 08.08.2016
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