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Erhöhung Bargeldlimit

Mit dem Stabilitätsgesetz für das Jahr 2016 wurde das Bargeldlimit ab 1. Jänner 2016 erhöht. Das Bargeldlimit beträgt nun 3.000,00 Euro. Somit können Zahlungen bis zu einem Betrag von 2.999,99 Euro in bar erfolgen. Im Falle der Nichteinhaltung dieses Limits werden Strafen in der Höhe von 1% bis 40% auf den bezahlten Betrag verhängt. Sollte der Zahlungsbetrag über 50.000 Euro sein, beträgt die Strafe 5% bis 40%. Die Mindeststrafe beträgt 3.000,00 Euro. Die Strafe wird an die Person, welche die Zahlung durchführt sowie an die Person, welche die Zahlung entgegennimmt, verhängt. Das Limit für die Inhaberschecks, d. h. jene Schecks die frei übertragbar sind, bleibt hingegen bei 1.000,00 Euro. Somit können Inhaberschecks wie bisher bis zu einem Betrag von 999,99 Euro ausgestellt bzw. entgegengenommen werden. Dieses Limit gilt nicht für jene Schecks die auf einen Begünstigten ausgestellt sind, mit der Angabe „nicht übertragbar“. Dasselbe Limit von 1.000,00 Euro gilt auch für die Überbringersparbücher. Zudem können die Zahlung der Wohnungsmieten und der Transportrechnungen wieder in bar erfolgen. Somit können jene Rechnungen bis zu einem Betrag von 2.999,99 Euro in bar erfolgen.
Freitag, 01.01.2016
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