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Die Wahl der freiwilligen Zuwendung von 2 Promille der IRPEF zugunsten der politischen Parteien

Das Gesetzesdekret Nr. 149 vom 28. Dezember 2013, mit Änderungen umgewandelt durch das Gesetz Nr. 13 vom 21. Februar 2014, schafft die direkte Finanzierung der Parteien ab und führt ein freiwilliges Beitragssystem ein.

Insbesondere hat der Artikel 12 dieses Gesetzesdekrets vorgesehen, dass jeder Steuerpflichtige zwei Promille seiner IRPEF einer politischen Partei zuwenden kann, auch noch rückwirkend für das Jahr 2013. 

 Diese Wahl bringt keine höheren Steuern mit sich.

 Anbei finden Sie das Formular.

http://www.agenziaentrate.gov.it/wps/file/Nsilib/Nsi/Strumenti/Modelli/Modelli+in+altre+lingue/Vordrucke/2+Promille/Vordruck+die+Zuwendung+von+2+Promille/2X1000_Modello_2014_TED.PDF#Modell%202%20Promille

 

Wenn Sie die Wahl treffen wollen, müssen Sie:

  • Ihre Steuernummer und Ihre anagrafischen Daten in den vorgesehenen Feldern eintragen;
  • im Kästchen der entsprechenden Partei unterschreiben;
  • das ausgefüllte Formular in einem verschlossenen Kuvert „kostenlos“ bei Ihrer Post oder bei einem Steuerberater, welcher auf telematischen Weg die Übermittlung des Formulars vornimmt, abgeben.  Auf dem Kuvert müssen Sie zudem Ihre Steuernummer, den Nach - und Vornamen und den Vermerk „Wahl der freiwilligen Zuwendung von 2 Promille der IRPEF“ angeben.  

Da für uns die Versendung mit Zusatzarbeit verbunden ist, empfehlen wir den Kunden, die die Entscheidung machen möchten, dies über den Weg der Post zu machen um Zusatzkosten zu vermeiden.

 

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden!

 

 

 

 

Dienstag, 22.04.2014
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