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DURC nur noch mit Pec-Adresse

Ab 02.09.2013 muss beim Ansuchen um ein DURC verpflichtend die Pec-Adresse angegeben werden bzw. das System sucht im Archiv, ob die Pec-Adresse an die Handelskammer gemeldet wurde. Ist dies nicht der Fall kann der Betrieb nicht um ein DURC ansuchen. Ebenso neu ist, dass ab diesem Datum das DURC selbst dann nur mehr mittels Pec-Adresse zugestellt wird.
Montag, 02.09.2013
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