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Übermittlung der Bankauszüge an das Finanzamt

Eine weitere Neuerung des sogenannten Gesetzesdekret „Salva Italia“ (voraussichtliche Umwandlung kurz vor Weihnachten in ein Gesetz) besteht in der Übermittlung der Bankauszüge an das Finanzamt.

Nachfolgend die Bestimmung kurz im Detail:
  • ab 01.01.2012 müssen alle Finanzanbieter, also Banken, italienische Post, Finanzvermittler, Investmentfonds und alle anderen Finanzanbieter dem Fiskus die getätigten Finanztransaktionen ihrer Kunden melden, d. h. es werden die Bankauszüge übermittelt;

  • die Daten der Finanztransaktionen werden periodisch von den Banken an das Finanzamt übermittelt
Donnerstag, 15.12.2011
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