Wiedereinführung der Aufwertungsmöglichkeit von Baugründstücken und Beteiligungen
Im Haushaltsgesetzes "Finanziaria" für das Jahr 2010 ist wiederum die Möglichkeit der Aufwertung von Baugrundstücken und Beteiligungen vorgesehen.
Die Aufwertung ist vor allem dann sinnvoll, wenn sich in den nächsten Jahren der Verkauf eines Baugrundstückes oder einer Beteiligung abzeichnet.
Die Ersatzsteuer für die Aufwertung beträgt wiederum 4% für Grundstücke und qualifizierte Beteiligungen sowie 2% für nicht qualifizierte Beteiligungen.
Beispiel:
Herr A ist Eigentümer eines Grundstückes welches er vor 20 Jahren um den Preis von 100.000 € angekauft hat. Er beabsichtigt das Grundstück, das in der Zwischenzeit als Baugrund ausgewiesen wurde, an eine Baufirma um 250.000 € zu verkaufen. Durch den Verkauf erzielt Herr A eine Plusvalenz von 150.000 € (= 250.000 - 100.000) und es entsteht ihm dadurch eine Steuerschuld von mindestens 23% auf die 150.000 € = 34.500 €.
Durch die Aufwertung wird es Herrn A ermöglicht, durch die Zahlung einer Ersatzsteuer von 4% den ursprünglichen Ankaufspreis aufzuwerten. Berechnung: 4% auf 250.000 € = 10.000 €. Beim Verkauf des Grundstückes entsteht somit keine Plusvalenz mehr und somit auch keine weitere Steuerbelastung.