Datenverarbeitung Steger KG
Öffnungszeiten

Konjunkturpaket zur Ankurbelung der Wirtschaft

Die Regierung Berlusconi hat am 07.02.09 wiederum eine Notverordnung zur Ankurbelung der Wirtschaft erlassen. Diese Notverordnung muss innerhalb von 60 Tagen in ein Gesetz umgewandelt werden. Während dieser Zeit wird es wiederum die eine und andere Änderung geben.

Neben einer Verschrottungsprämie für PKW, LKW's und Motorräder versucht die Regierung die Wirtschaft durch weitere Steuererleichterung anzukurbeln. Eine davon ist die Möglichkeit im Zuge von Sanierungsarbeiten einen Steuerbonus von 20% bis max. 2.000 Euro für Einrichtungsgegenstände und Elektrogeräte geltend zu machen. Dieser Steuerbonus ist nur in Zusammenhang mit der "36% Steuerförderung" möglich, d.h. man muss bei einer Wohnung noch weitere Sanierungsarbeiten durchführen, z.B. Austausch der Fenster oder Türen usw. Der Bonus von 20% wird in 5 Jahresraten aufgeteilt. Die Anschaffungen müssen im Zeitraum 07.02.09 - 31.12.09getätigt werden.

Beispiel: 

Austausch der Holzböden - Kosten 5.000 Euro. Gleichzeitig wird ein neues Wohnzimmer um 10.000 Euro eingebaut. Für die 5.000 Euro wird der 36% Steuerbonus in Anspruch genommen (=5.000 Euro * 36% = 1.800 Euro aufgeteilt auf 10 Jahresraten).

Für die Einrichtung bekommt der Steuerzahler 20%. (10.000 Euro * 20% = 2.000 Euro aufgeteilt auf 5 Jahresraten).

Vor Baubeginn ist eine Meldung an das Rechenzentrum nach Pescara zu versenden. Die Sanierungsarbeiten unterliegen der MwSt von 10% (Arbeit und Material muss in der Rechnung separat angeführt werden). Die Einrichtung unterliegt dem normalen MwSt-Satz von 20%. Alle Rechnungen müssen mit Verweis auf die Bausanierung überwiesen werden.

Dienstag, 17.02.2009
© Datenverarbeitung Steger KG   |  MwSt.-Nr. IT02612070215   |  Impressum   |  Datenschutz   |  Cookies   |  Sitemap
powered by webEdition CMS