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Verpflichtende Einführung von POS Geräten – Aufschub

Wie bereits berichtet, will die italienische Regierung und der Fiskus die Nachvollziehbarkeit der Geldflüsse lückenlos gewährleisten können. Somit sieht der Gesetzgeber vor, dass die Betriebe zur Annahme von Zahlungen von Kunden von mehr als 30 Euro mittels POS-Geräte verpflichtet werden.

Diese Vorschrift sollte bereits ab 28. März 2014 und nur für jene Unternehmen in Kraft treten,  welche im Vorjahr einen Umsatz von mehr als 200.000 Euro erzielt hatten.

 

Nun wurde ein Aufschub gewährt.

Mit Datum 30.06.2014 besteht für alle Freiberufler und für Unternehmen, unabhängig von ihrem Umsatz, die Pflicht, auf Anfrage von Seiten der Privaten, Beträge die höher als 30 Euro sind, mittels Pos oder Kreditkarte zu kassieren.

 

Der Aufschub wurde deswegen gewährt, um den Unternehmen genügend Zeit zu geben, die nötigen Schritte zur Einführung der POS-Geräte einzuleiten.

 

Das Dekret sieht jedoch auch vor, dass innerhalb 26.06.2014 noch Änderungen bezüglich der Höhe des Umsatzes bzw. der möglichen Zahlungsmodalitäten erfolgen könnten.

 

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Dienstag, 04.03.2014
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