Datenverarbeitung Steger KG
Öffnungszeiten

Stabilitätsgesetz 2015: Erhöhung der Schenkungssteuer?

Im Stabilitätsgesetz 2015 sollten die steuerlichen Begünstigungen um drei Milliarden Euro gekürzt werden. Um dies realisieren zu können, wird wahrscheinlich auch die Schenkungssteuer erhöht werden müssen. 

Momentan steht bei einer Schenkung ein Freibetrag zu, welcher je nach Verwandtschaftsverhältnis variiert und bei Übersteigung des jeweiligen Freibetrages, werden folgende Prozentsätze angewandt:

  •  4% - Schenkung zu Gunsten des Ehepartners und Verwandten in direkter Linie (bis zu € 1 Million gilt ein Freibetrag, ab € 1 Million zahlt man 4% Schenkungssteuer)
  • 6% - Schenkung zu Gunsten von Geschwistern und anderen Verwandten bis zum 4. Grad (bei Schenkungen zu Gunsten von Geschwistern, gilt ein Freibetrag bis zu € 100.000, ab € 100.000 zahlt man 6% Schenkungssteuer, bei den anderen gibt es keinen Freibetrag)

  • 8% - Schenkung an andere Subjekte (kein Freibetrag)

    Ab 2015 soll es zu folgenden Änderungen kommen:

  • Der Freibetrag bei Schenkungen zu Gunsten des Ehepartners und Verwandten in direkter Linie soll von 1 Million auf einen Freibetrag zwischen € 200.000 - 300.000 reduziert werden!

  • Der Steuersatz von 4% bei Schenkungen zu Gunsten des Ehepartners und der Verwandten in direkter Linie soll auf 5% erhöht werden;

  • Der Steuersatz von 6% bei Schenkungen zu Gunsten von Geschwistern und anderen Verwandten bis zum 4. Grad soll auf 8% erhöht werden;

  • Der Steuersatz von 8% bei Schenkungen an andere Subjekte soll auf 10% angehoben werden;

    Mit diesen Änderungen will man die Schenkungssteuer mehr an jene in den Nachbarstaaten anpassen, ohne Verbraucher und Wirtschaft zu belasten. Zudem werden auch mit dieser geplanten Erhöhung die Empfehlungen der EU-Kommission berücksichtigt, die Besteuerung mehr auf das Vermögen und die Renditen zu verlegen.

    Wenn Sie in naher Zukunft geplant haben, Übertragungen vorzunehmen, bitten wir Sie, sich frühzeitig mit unserem Büro in Verbindung zu setzen, um die Auswirkung der obengenannten Änderung durchzubesprechen!

    Bei Fragen gerne zu Ihrer Verfügung! 

Montag, 22.09.2014
© Datenverarbeitung Steger KG   |  MwSt.-Nr. IT02612070215   |  Impressum   |  Datenschutz   |  Cookies   |  Sitemap
powered by webEdition CMS