Datenverarbeitung Steger KG
Öffnungszeiten

Neuerungen Energieausweis

Mit dem Gesetzesdekret Nr. 145/2013 wurden die Bestimmungen betreffend dem Energieausweis bei Abschluss von Verträgen mit Übertragung bzw. Miete von Liegenschaften neu geregelt.

In Kauf- und Mietverträgen muss eine Klausel enthalten sein, in welcher der Käufer bzw. Mieter erklärt die Unterlagen und Informationen betreffend der energetischen Leistung des Gebäudes erhalten zu haben.

Der Energieausweis muss nur beigelegt werden wenn es sich um ein ganzes Gebäude handelt (z. B. Einfamilienhaus), jedoch nicht wenn es sich um eine Einheit in einem Gebäude handelt (z. B. Wohnung in einem Kondominium).

Bei Nichtbefolgung der obgenannten Bestimmungen können Verwaltungsstrafen von 1.000 bis 4.000 Euro bei Mietverträgen und von 3.000 bis 18.000 Euro bei Kaufverträgen für die jeweiligen Parteien anfallen.

Mittwoch, 29.01.2014
© Datenverarbeitung Steger KG   |  MwSt.-Nr. IT02612070215   |  Impressum   |  Datenschutz   |  Cookies   |  Sitemap
powered by webEdition CMS