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Erhöhung Registergebühr

Im Zuge der Veröffentlichung des Gesetzesdekretes Nr. 104 vom 12. September 2013 wurde die fixe Registergebühr mit Beginn 1. Jänner 2014 von 168,00 Euro auf 200,00 Euroerhöht.

Eine weitere Neuerung betrifft die Übertragung von Immobilien. Ab. 1. Jänner 2014 gibt es nur noch zwei Steuersätze für die Registergebühr, zwar jene von 2% (Kauf Erstwohnung) und jene von 9% (alle anderen Immobilienübertragungen).

Dienstag, 24.09.2013
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