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Bargeldzahlungen

Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen hat mit einem Rundschreiben weitere Erläuterungen zu den Einschränkungen im Bargeldverkehr geliefert.

Die Einlage und die Behebung von Beträgen über 1.000 Euro stellt nicht automatisch eine Verletzungen der Bestimmung dar und die Bank wird keine Meldung an das Finanzamt tätigen. Sollte hingegen aufgrund der Höhe des Betrages und der Häufigkeit der Einlagen und Behebungen ein Verdachtsmoment über deren Herkunft bzw. Verwendung entstehen, so wird die Bank den Sachverhalt dem Finanzamt melden.
Mittwoch, 08.02.2012
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