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Abschaffung Meldung Pescara für 36%-Arbeiten vor Baubeginn

Die Meldung an das Rechenzentrum von Pescara bei Bauarbeiten für welche man in den Genuss der 36% Steuerförderung kommen will, muss nicht mehr vor Baubeginn versendet werden. Auch die Aufteilung Arbeit - Material in der Rechnung ist nicht mehr notwendig.

Ab sofort (Dekret vom 13. Mai 2011) muss bei Sanierungs- und Wiedergewinnungsarbeiten, für welche der Steuerbonus von 36% in Anspruch genommen wird, die bisher vor Baubeginn notwendige Meldung an das Steueramt von Pescara nichtmehr gemacht werden.

In der Steuererklärung für das Jahr 2011 (Abgabe 2012) müssen dafür einige Daten zur Immobilie angegeben werden, die vorher in der Meldung an das Rechenzentrum enthalten waren, z.B. Katasterdaten.

Des Weiteren ist die Aufteilung vor Arbeit- und Materialkosten in der Rechnung nicht mehr notwendig.

Beachten Sie jedoch weiterhin, dass die Zahlungen an die Handwerker mit dem Gesetz 449/97 (36 Prozent) und 296/06 (55 Prozent) durchgeführt werden müssen.

Mittwoch, 18.05.2011
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