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Reform der Besteuerung der Mieteinnahmen

Seit geraumer Zeit wird über eine Reform der Besteuerung von Mieteinnahmen disktutiert. Letzthin ist wiederum etwas Bewegung in die Sache gekommen. Derzeit wird diskutiert Mieteinnahmen fix mit 20% zu besteuern.

Bisher musste man 85% der Mieteinnahmen der progressiven Besteuerung unterwerfen. Die Steuerbefreiung auf 15% der Mieteinnahmen resultierte daraus, dass man keine Spesen für Mietwohnung steuerlich in Abzug bringen konnte. Die erzielten Einnahmen wurden neben anderen Einkommen, z.B. Lohneinkommen in der Steuererklärung versteuert. Daraus folgte, dass man nicht nur in höhere Steuerklassen viel, sondern auch dass Freibeträge für Kinder bzw. zu Lasten lebende Personen gekürzt würden und oft die Vermietung von Liegenschaften mit hohen Steuerbelastungen einherging.

Mit der Reform der Besteuerung sollten Mieten in Zukunft definitiv mit 20% besteuert werden, d.h. auf die gesamte Miete (ohne 15% Freibetrag wie früher) wird 20% Ersatzsteuer berechnet.

Diese neue Art der Besteuerun kann nur für Wohnimmobilien angewandt werden, die von Privatpersonen vermietet werden. Mieteinnahmen aus Geschäfte und Büros müssen auch weiterhin zu 85% der progressiven Besteuerung unterworfen werden.

Dienstag, 17.08.2010
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