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Haushaltsgesetz "finanziaria" für das Jahr 2010

Die Regierung Berlusconi arbeitet am Haushaltsgesetz 2010. Aufgrund des Antikrisenpakets und der Sommerverordnung wird das Gesetz jedoch sehr schlank und ohne große "Steuergeschenke" für die Bürger ausfallen.

Zurzeit beschränkt sich der Inhalt des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2010 aus steuerlicher Sicht auf:
  • die Verlängerung des Steuerbonus im Ausmaß von 36% auf Spesen für Sanierungs- und Wiedergewinnungsarbeiten an Wohngebäuden bis zum 31.12.2012
  • die ständige Einführung des reduzierten MwSt.-Satzes von 10% bei Sanierungsarbeiten an Wohngebäuden laut Artikel 31 - Komma 1 - Buchstabe a) (ordentliche Instandhaltungsarbeiten) bzw. b) (außerordentliche Instandhaltungsarbeiten)  des Gesetzes 457/78

In Fachkreisen diskutiert wird, bzw. bereits als Arbeitspapiere in den verschiedenen Sonderkommissionen der Regierung liegt vor:

  • eine mögliche Verlängerung der Frist für den so genannten „scudo“ (Steuerschutzschild) auf den 15. April 2010
  • die Befreiung von der IRAP für Kleinbetriebe bis zu 50 Mitarbeiter
  • die Ausdehnung der Förderung auf Investitionen lt. Tremonti-Ter auch auf betrieblich genutzte Immobilien (z.B. Gewerbehallen, Büros)
  • die Verlängerung der Förderung auf Investitionen lt. Tremonti-Ter bis zum 31.12.2011

Aufgrund der hohen Staatsverschuldung erwarten wir uns keine großen Steuergeschenke. Die Abschaffung der stark umstrittenen IRAP ist in unseren Augen kaum möglich.

Der 55%-Steuerbonus für energetische Sanierungen dürfte mit 31.12.2010 auslaufen, bzw. wird es sich nicht mehr ausgehen derart hohe Fördersätze fortschreiben zu können.

Montag, 09.11.2009
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