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Steuerersparnis von 20% beim Kauf von Möbel, PC, Fernseher und Haushaltsgeräten

20% Steuerersparnis auf max. 10.000 Euro beim Kauf von Möbel, PC, Fernseher und Haushaltsgeräten.

Durch das Konjunkturpaket der Regierung Berlusconi von diesem Frühjahr können Steuerpflichtige die Ihre Wohnung sanieren, zusätzlich zum Steuerabsetzbetrag von 36% auf die Bauarbeiten,in den Genuss eines Steuerbonus in Höhe von 20% auf max. 10.000 € (= 2.000 € max. Steuerersparnis) kommen, wenn Sie Möbel, energieeffiziente Haushaltsgeräte und Elektrogeräte (auch Fernsehgeräte und PCs) kaufen.

Die neue Begünstigung für den Ankauf der Möbel gilt vorerst für den Zeitraum 07.02.09 bis 31.12.09. Die Rechnungen müssen in diesem Zeitraum ausgestellt und auch bezahlt werden. Auf die Rechnungen für den Ankauf von Möbel, Haushalts- und Elektrogeräten wird der normale Steuersatz in Höhe von 20% angewandt. Für die Sanierungsarbeiten (Maler, Elektriker; Maurer, Bodenleger, Fliesenleger usw.) wird der reduzierte MwSt.-Satz von 10% berechnetDer Steuerbonus in Höfe von 36% ist auf 10 Jahre, jener von 10% auf Möbel usw. auf 5 Jahre aufzuteilen.

Um in den Genuss der Steuerbegünstigung zu kommen, ist Voraussetzung, dass eine Wohneinheit saniert wird. Unserer Auffassung nach, reicht es aus, wenn zum Beispiel eine Wohnung auch nur gemalt wird.

Wichtig: um in den Genuss des Steuerguthabens zu kommen muss an die Agentur der Einnahmen und die örtliche Sanitätseinheit eine Meldung für die Bauarbeiten (36% Prozent) vor Baubeginn gemacht werden. Die Rechnungen für die Bauarbeiten sind mit dem Gesetz 449 vom 27. Dezember 1997 zu überweisen – jene für die Möbel, Haushaltsgeräte und Elektrogeräte im Sinne des Gesetzes 5 vom 10. Februar 2009.

Beispiel: Die Familie Huber renoviert ihre Küche. Für die Malerarbeiten, Fliesenlegerarbeiten oder Austausch des Fußbodens kann die Familie den Steuerbonus in Höhe von 36%, auf die Ausgaben für den neuen Küchenblock jenen von 20% geltend machen.

Dienstag, 14.07.2009
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