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Gibt es eine Neuauflage des "scudo fiscale"?

In der Fachpresse wird aufgrund der geplanten Lockerung des Bankgeheimnisses in der Schweiz und in Österreich vermehrt über eine Neuauflage des so genannten Steuerschutzschildes ("scudo fiscale") diskutiert (siehe auch Artikel in der Südtiroler Wirtschaftszeitung vom 27.03.2009). Die Rückführung von Auslandsvermögen könnte einen ordentlichen Anschub für die italienische Wirtschaft mit sich bringen und die Investitionstätigkeit fördern.

Das bröckelnde Bankgeheimnis, die knappen Bankkredite und die wirtschaftliche Schräglage sind Argumente, die es ermöglichen öffentlich die Wiedereinführung des Steuerschutzschildes zu diskutieren.

Was ist der Steuerschutzschild („scudo fiscale“), dessen letzte Anwendung auf das Jahr 2001 (damals war so wie heute Silvio Berlusconi der italienische Ministerpräsident) zurückdatiert, und wie könnte die aktuelle Auflage funktionieren?

Der Staat legt mittels Eilverordnung ein Stichdatum (z.B. 15.04.2009)  fest und ermöglicht allen italienischen Bürgern durch Bezahlung einer Strafsteuer (geschätzt werden Strafsätze zwischen 10% und 20%) auf ihr zu besagtem Datum im Ausland (vornehmlich Österreich oder Schweiz) gehaltenes Vermögen (welches in der Steuererklärung bisher nicht angegeben wurde) wieder nach Italien zu überweisen ohne für eventuell frühere Steuervergehen belangt zu werden.

Entgegen der Auflage des Steuerschutzschildes aus dem Jahre 2001, bei dessen Anwendung man das Geld auch im Ausland belassen konnte und einfach nur zukünftig in der Steuererklärung angeben musste, wird eine eventuelle Neuauflage der Bestimmungen diesmal sicherlich die Rückführung des Vermögens nach Italien verpflichtend verlangen (entweder mit der Auflage das Geld direkt in den Betrieb zu investieren oder aber Staatsanleihen zu kaufen).

Politisch ist der "scudo fiscale" natürlich ein sehr heikles und emotionsgeladenes Thema, da meistens vermögende Personen und Unternehmer Inhaber von ausländischen Bankguthaben sind und die zugrundeliegenden Einnahmen „vermutlich“ aus Schwarzgeldeinnahmen resultieren.

Der italienischen Volkswirtschaft würde durch die Rückführung dieser im Ausland gehorteten Geldmengen eine beträchtliche Summe an zusätzlichen Mitteln für Investitionen bereitstehen, und auch der Fiskus könnte durch die zusätzlichen Steuereinnahmen seine Spesen für die Unterstützung der Wirtschaft und den von der Krise betroffenen Arbeitnehmern zu einem Teil günstig abdecken.

Auch in Frankreich und Deutschland wird über die Auflage eines Steuerschutzschildes diskutiert, und dies erleichtert natürlich auch für die italienische Regierung die ganze Angelegenheit.

Freitag, 06.03.2009
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