Steuerabzug Fahrkarten-Abos
Mit dem Finanzgesetz Nr. 244 vom 27.12.2007 wurde für das Jahr 2008 ein Steuerabzug in Höhe von 19% auf max. 250,00 Euro für Fahrkartenabonnements eingeführt (max. mögliche Steuerersparnis 47,50 Euro). Der Absatzbetrag wurde durch das letzte Finanzgesetz auch für das Jahr 2009 in gleicher Höhe gewährt. Der Vergünstigung kann sowohl für den Steuerzahler, als auch für zu Lasten lebende Personen in Anspruch genommen werden.
Um die Spesen für die Steuererklärung ordnungsgemäß dokumentieren zu können hat nun der Verkehrsverbund Südtirol - SAD die Möglichkeit geschaffen, sich den Ankauf der Wertkarten online bzw. über ein eigenes Antragsformular in Papierform bestätigen zu lassen.
Der Antrag in Papierform ist auf unserer Internetseite www.steger.bz (Downloads - Bereich Steuern) verfügbar. Die Online-Anfrage finden sie unter: http://www.sii.bz.it/de/detrazione_online.php.
Weitere Infos sowie das Rundschreiben der SAD sind unter http://www.sii.bz.it/de/detrazione.php abrufbar.
Mittwoch, 04.03.2009