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Absetzbetrag Studentenwohnungen Ausland

Mit dem Finanzgesetz für das Jahr 2007 wurde ein Steuerabsetzbetrag in Höhe von 19% für die Wohnungs- und Heimspesen für Studenten eingeführt. Die Universität muß mindestens 100 km vom Wohnort der Studenten entfernt sein. Der Mietvertrag muß dem ital. Mietgesetz entsprechen (Ges. 431/98).

Da viele Südtiroler im Ausland studieren, stellte sich ihnen und ihren Eltern die Frage, ob auch sie diesen Absetzbetrag geltend machen können.

Der Abgeordnete Karl Zeller hat diesbezüglich eine parlamentarische Anfrage gestellt und leider eine negative Antwort bekommen, d.h. alle Studenten die z.B. in Österreich studieren und dort eine Wohnung gemietet haben, kommen nicht in den Genuß des Steuerabsetzbetrages.

Dr. Karl Zeller kündigte an, dass er gegen diese negative Antwort bei den entsprechenden EU-Stellen Einspruch einlegen wird.

Mittwoch, 17.12.2008
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